Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen angewiesen, die Abholzungen im geschützten Urwald Białowieża sofort einzustellen. Andernfalls droht dem EU-Land ein Zwangsgeld von 100.000 Euro pro Tag. Der Wald gilt als letzter Urwald Europas. Ausnahmen seien nur zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit zulässig, teilte das Gericht mit. Damit bestätigte es eine Anordnung der EU-Kommission.

Die polnische Regierung hatte den Holzeinschlag im Schutzgebiet 2016 genehmigt. Zwischen 2012 und 2023 sollten 188.000 Kubikmeter Holz im Białowieża geschlagen werden dürfen. Grund sei der Kampf gegen den Borkenkäfer. Die EU-Kommission wirft Polen vor, damit gegen EU-Schutzrichtlinien zu verstoßen. Polen soll der EU-Kommission nun in spätestens 15 Tagen mitteilen, wie es den Gerichtsbeschluss umsetzen will.

Die Kommission hat Polen Mitte Juli vor dem EuGH verklagt, weil es sich nicht an eine Aufforderung zum Stopp des Abholzens hielt. Der EuGH hatte daraufhin angeordnet, schon einmal die Abholzungen auszusetzen – allerdings ohne das Zwangsgeld anzudrohen. Damals gab die polnische Regierung an, die Entscheidung des Gerichts zu respektieren. Von nun an wolle sie nur noch Bäume fällen, um Schädlinge zu bekämpfen, Verkehrsrouten zu schützen oder Waldbränden vorzubeugen. Zahlreiche Wissenschaftler und Umweltorganisationen bestritten dies. Ein endgültiges Urteil des EuGH steht noch aus.

Der Wald von Białowieża erstreckt sich über 150.000 Hektar entlang der Grenze zwischen Polen und Weißrussland. Mehr als 20.000 Tierarten sind hier zu Hause. Darunter sind auch Arten, die lange vom Aussterben bedroht waren, wie der Wisent. Ein Teil des Waldes ist Schutzgebiet und zählt zum Weltnaturerbe der Unesco.